Kommentar zur Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt des Gemeinderats vom 09.07.2013

Aufgrund der Eigenkontrollverordnung von 2001, verankert im Wassergesetz für Baden-Württemberg, sind Kommunen verpflichtet, ihre Kanalisation regelmäbig auf Undichtigkeiten zu untersuchen. Bisher wurde das Kanalnetz einmalig komplett befahren, im Zuge der Verordnung werden nun Kanaluntersuchungsarbeiten in den Stadtteilen Hoffenheim, Eschelbach und Waldangelloch durchgeführt.

Ebenso muss die Uferböschung am Ursenbach in der Daisbacher Straße in Hoffenheim gesichert werden, da stellenweise bereits die Gefahr besteht, dass die angrenzende Strasse in Mitleidenschaft gezogen wird.

Für den Tagesordnungspunkt der Auftragsvergabe für den Bau der Außenanlage des Neubaus Kindergarten Reihen wurde eine geänderte Beschlussvorlage mit leicht geringeren Kosten nachgereicht.

Bei der Entscheidung gegen eine Beleuchtung des geplanten außerörtlichen Geh- und Radwegs  entlangg der L550 zwischen dem Kreisverkehrsplatz Dietmar-Hopp-Straße und dem Ende der Ortsdurchfahrt beim KVP Strombergstraße wurde neben der Ablehnung oder Zustimmung zur Beleuchtung auch die Verlegung von Leerrohren diskutiert. Stadtrat Seitz merkte an, dass man über die Pflanzung einer Hecke (evtl. plus Erdwall) o.ä. zwischen L550 und Geh- und Radweg nachdenken sollte, um bei Dunkelheit oder Dämmerung die Blendwirkung durch entgegen kommende PKW/LKW für Radfahrer zu reduzieren.

 

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