Überschwemmungsflächen erhalten und wiederherstellen

Regionalplan schnürt Hochwasserschutz in der Metropolregion ein

Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Verband Region Rhein-Neckar sieht die Erfolge beim Hochwasserschutz durch den zurzeit aufgestellten Regionalplan gefährdet.

„Wir sehen uns in unserer Forderung nach Erhalt und Sanierung von Überschwemmungsflächen an Rhein, Neckar und deren Nebenflüsse durch die aktuellen Hochwasserereignisse bestätigt!“, so der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Verband Region Rhein-Neckar (VRRN), Wolfgang Raufelder (MdL).

Versiegelung und Flächenverluste in den Auegebieten führten in den vergangenen Jahren zu höheren Abflussmengen und dadurch zu einem höheren Hochwasserrisiko. Durch den Erhalt und Ausbau der natürlichen Überschwemmungsgebiet am Rhein z.B. im Mannheimer Schutzbereich wie den Schwetzinger Wiesen / Ried-wiesen, im Gebiet Waldpark / Reißinsel, auf der Friesenheimer  Insel, im Gebiet Friesenheimer – Altrheinarm, dem Ballauf, dem  Wihelmswörth, dem Markgrafenäcker und im Sandtorfer Bruch konnten die Hochwassergefahr für Mannheim entschärft werden.

„Seit Jahren setzt sich die GRÜNE VRRN-Fraktion für weitere natürliche Überschwemmungsbereiche im Sandtorfer Bruch ein. Nach der Dammrückverlegung könnte durch die ehemaligen Entwässerungsgräben das Bruch wieder an den Rheinstrom angeschlossen werden. Dadurch könnten bestehende Tümpel und Gräben neben ökologischen auch wasserrückhaltende Funktionen erfüllen.“, so Raufelder.

Auch im Bereich der Friesenheimer Insel gibt es Konzepte und Anträge, Gräben und Tümpel für die Wasserrückhaltung bzw. für den Hochwasserschutz zu nutzen. Im zurzeit aufgestellten Regionalplan werden weiterhin Flächen versiegelt und Wasserläufe eingeschnürt. „Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat im Haushalt zusätzliche Mittel für den Hochwasserschutz auch für die Metropolregion eingestellt. Die GRÜNE Fraktion hat beim Hochwasserschutz in der Metropolregion noch viele unerfüllte Forderungen.“, so der GRÜNE VRRN-Fraktionsvorsitzende.

 

PM vom 10.06.2013

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