Novelle des Kommunalwahlgesetzes
Charlotte Schneidewind-Hartnagel: Ein erster Schritt zur Förderung der Teilhabe von Frauen an der Kommunalpolitik
Auf Antrag der Regierungsfraktionen Grüne und der SPD-Fraktion beschloss der Landtag von Baden-Württemberg am Donnerstag eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes zur Förderung der politischen Beteiligung von Frauen. Demnach soll in das Gesetz eine Soll-Regelung zur abwechselnden Berücksichtigung von Frauen und Männern in den Wahlvorschlägen aufgenommen werden. Die Beachtung dieser Empfehlung eines „Reißverschlussverfahrens“ soll indessen nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags sein. „Wir fordern die Parteien und die freien Wahlvereinigungen auf, sich entschieden für die Beteiligung von Frauen an der Politik einzusetzen, dies soll sich bereits in der Aufstellung der Listen bei der Kommunalwahl 2014 bemerkbar machen“, so Charlotte Schneidewind-Hartnagel, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Grüne.
PM vom 17.04.2013
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