Neubewilligung kommunaler Straßenbauvorhaben

MdL Charlotte Schneidewind-Hartnagel: Grün-rote Landesregierung bezuschusst den Ausbau der Ortsdurchfahrt Schönbrunn-Allemühl in meinem Wahlkreis mit 710.000 Euro und gibt 634.000 Euro für den Ausbau der Gemeindestraße in Mudau-Steinbach in meinem Betreuungswahlkreis. In 2014 sind dies insgesamt 40 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau.

(pm) Das Land unterstützt die Kommunen in diesem Jahr beim Ausbau der kommunalen Straßenverkehrsinfrastruktur mit über 40 Mio. Euro. Von diesen Neubewilligungen 2014 profitieren auch die Gemeinden Schönbrunn und Mudau in meinen Wahlkreisen. „Gefördert werden in Schönbrunn-Allemühl und Mudau-Steinbach jeweils die Ortsdurchfahrten“, so Schneidewind-Hartnagel. Für das Anlegen von Gehwegen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der K4108/Ortsdurchfahrt Allemühl erhält der Kreis die voraussichtliche Zuwendung von 607.000 Euro sowie die Gemeinde Schönbrunn zusätzlich 93.000 Euro für dasselbe Projekt. Im Betreuungswahlkreis Neckar-Odenwald erhält die Gemeinde Mudau voraussichtlich 634.000 Euro ebenfalls zum Anlegen von Gehwegen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.“.

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich l vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. Bis zum Auslaufen des Programms 2019 stehen pro Jahr ca. 66 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Aufgrund der vielen von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung schon erteilten Bewilligungen stehen allerdings nur noch in sehr begrenztem Umfang Mittel für Neubewilligungen zur Verfügung. Um doch noch möglichst viele Kommunen fördern zu können, hat die Landesregierung die Förderregelungen zum 1. Januar 2014 geändert.

Umso erfreulicher sei, so Schneidewind-Hartnagel, dass ein Zuschuss für die beiden Projekte bewilligt werden kann.

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Baumaßnahmen, wo Schienen und Straßen sich kreuzen. Gefördert werden außerdem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren oder die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Als neuer Fördertatbestand können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50 %. Bei Bahnübergangsbeseitigungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss in Höhe von 75 % gewährt werden.

Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.

Info / Hintergrund:

In Folge der Föderalismusreform wird die LGVFG-Förderung im Jahr 2019 auslaufen. Der Bund stellt Baden-Württemberg bis 2019 pro Jahr 165 Mio. Euro zur Verfügung. Hiervon stehen pro Jahr 66 Mio. Euro als Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung, 15 Mio. Euro für Radverkehrsinfrastruktur und 84 Mio. Euro für den Ausbau des ÖPNV.

Nach Abzug der bereits durch Bewilligungen der schwarz-gelben Landesregierung gebundenen Mittel – das sind ca. 260 Mio. Euro – bleiben für Neubewilligungen allerdings nur noch ca. 140 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau bis 2019 übrig. Das Land musste deshalb in den Jahren 2012 und 2013 einen Bewilligungsstopp einlegen. Außerdem wurden die Förderregelungen entsprechend den Forderungen des Rechnungshofs verändert und der Fördersatz generell auf 50 % festgesetzt. Nun können wieder Bewilligungen erteilt werden. Zur Bewilligung stehen Projekte an, bei denen ein Baubeginn in 2014 erwartet wird. Bewilligungsbehörden sind die Regierungspräsidien.

 

Quelle: PM 03.04.2014

Verwandte Artikel