Sorgt die so genannte Zwei-Meter-Regelung für entspannten Verkehr auf den Waldwegen in Baden-Württemberg, oder würde das Vertrauen auf gegenseitige Rücksichtnahme ausreichen? Um diese Frage geht es den Petenten, die eine Änderung des Waldgesetzes und damit eine Abschaffung der Regel wollen.
Worum geht es überhaupt?
Am 5. Dezember 2013 haben die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB), Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC), Badischer Radsportverband (BRV) und Württembergischer Radsportverband (WRSV) die Petition „Streichung der `2-Meter-Regel´ einschließlich entsprechender Bußgeldbestimmung im Waldgesetz Baden-Württemberg“ beim Petitionsausschuss des Landtags eingereicht. Nach der seit knapp zehn Jahren bestehenden Regel ist das Radfahren auf Wegen unter zwei Metern Breite im Wald untersagt. Die Verbände wünschen sich eine praxisnahe gesetzliche Regelung, die auf persönliche Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme der Waldbesucher setzt. Nach derzeitigem Stand hat die Regierung in der laufenden Legislaturperiode keine Novellierung des Landeswaldgesetzes geplant, bei der eine Vielzahl weiterer Änderungen vorgenommen werden könnte.
Wieso gibt es hier einen Interessenskonflikt?
Das Anliegen der Radfahrer und Radfahrerinnen nehmen die Grünen im Landtag ernst, da sie in Baden-Württemberg das Fahrrad als attraktives Verkehrsmittel im Alltag aber auch in der Freizeit weiter ins Bewusstsein der Menschen rücken wollen. Die Grünen sehen hier großen Nachholbedarf. Gerade schmale Pfade, sogenannte Single Trails, sind für Mountainbikerinnen und Mountainbiker besonders attraktiv, da sie technisch anspruchsvoller und oft auch landschaftlich ansprechender sind.
Wandernde und SpaziergängerInnen suchen dagegen auf denselben Strecken Ruhe und Erholung, Wanderverbände legen ehrenamtlich Wege an und pflegen sie mit großem Einsatz. TierschützerInnen, JägerInnen und NaturschützerInnen wollen störungsarme Lebensräume für wildlebende Tiere erhalten. Wald- und GrundbesitzerInnen treibt die Haftungsfrage bei Unfällen um. Außerdem sehen sie einen Mehraufwand beim Instandhalten der Wege sowie eine Zunahme der Konflikte während der Waldbewirtschaftung.
Was war das Ziel der Zwei-Meter-Regelung?
Mit der 1995 einstimmig beschlossenen Regelung im Landeswaldgesetz sollen die schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen im Wald geschützt werden. Zudem soll das Gesetz Rechtsklarheit bei Unfällen bieten. Mit der im Gesetz verankerten Möglichkeit, auf kommunaler Ebene Wege unter zwei Meter Breite für Radlerinnen und Radler zuzulassen, ist bereits heute eine flexible Handhabung möglich.
Wie geht es weiter?
Der Petitionsausschuss und der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wollen nun gemeinsam zu einer Anhörung einladen, um die jeweiligen Argumente transparent zu machen und neue Lösungsvorschläge zu prüfen. Eingeladen werden Verbandsvertreter und -vertreterinnen aus Radverkehr, Radsport, Wandern, Naturschutz, Tourismus, Jagd sowie Wald- und Grundbesitz.
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