Kommentar zur Sitzung des Gemeinderats vom 25.09.2013

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde von der Verwaltung bekannt gegeben, dass das Cafe am Burgplatz bis auf Weiteres geschlossen bleiben wird. Der  Streit um den baulichen Zustand wird nun juristisch geklärt werden. Auch die im Kommentar zur letzten Sitzung des Ausschusses für Technik angesprochene Problematik zur Genehmigung eines neuen Funkmastes in Sinsheim-Ost wurde ausführlich mittels Power-Point-Präsentation erläutert, was aber trotzdem zu einer längeren und teilweise emotional geführten Diskussion mit den Mitgliedern des Gemeinderats und den anwesenden BürgerInnen führte.

SPD-Stadträtin Magdalene Hirzel wurde aus gesundheitlichen Gründen unter Standing-Ovations aus ihrem Mandat entlassen, Nachfolger ist Sven Göhner.

Bei der turnusgemäßen Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Sinsheim Versorgungs GmbH & Co. KG wurde die ungeschickte Amtszeit von 4 Jahren angesprochen, dadurch muss immer ein Jahr vor den Kommunalwahlen neu gewählt werden. Sinnvoll wäre, die Amtszeit des Aufsichtsrats durch eine Anpassung des  Gesellschaftsvertrags an die Legislaturperiode des Gemeinderats von 5 Jahren anzugleichen.

Bei den Beschaffungen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens im Jahr 2014 schloss sich  Stadtrat Seitz in seiner Stellungnahme dem Lob über die ehrenamtlich Tätigen an und betonte, selbstverständlich sei eine gut ausgestattete und leistungsfähige Feuerwehr notwendig. Allerdings müsse man auch an die Haushaltslage denken und bei steigenden Kosten bei der Feuerwehr und schrumpfenden Mitteln sei eine ernsthafte und intensive Diskussion über eine u.U. notwendige Umstrukturierung geradezu eine Notwendigkeit, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr auf Dauer zu erhalten – auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sei dies dringend geboten. Seine Stimmenthaltung sollte auch die Unzufriedenheit über den mangelnden Diskussionswillen im Gremium symbolisieren.

Die Bewerbung der Stadt Sinsheim zur Förderaktion der Dietmar-Hopp-Stiftung „alla hopp“ ist sicherlich nicht falsch und im Zuge der Umbauten an der Elsenz für den Hochwasserschutz könnten beide Maßnahmen voneinander profitieren. Bei einer möglichen Umgestaltung des etwas verwahrlosten Postgartens sollte der Charakter einer Grünanlage jedoch unbedingt erhalten bleiben, bei den Planungen muss unbedingt auf den Baumbestand geachtet werden. Dies ist in Sinsheim leider nicht selbstverständlich.

Auch die Schenkungsvereinbarung zwischen der Dietmar-Hopp-Stiftung und der Stadt Sinsheim über die neue zweistöckige Sporthalle in Sinsheim-Hoffenheim wurde einstimmig beschlossen. Den künftigen Mehrkosten für Betrieb und Unterhaltung steht die nicht notwendige Aufwendung für Sanierungsmaßnahmen am ehemaligen Bestand und eine größere Nutzungsmöglichkeit entgegen.

Danach folgten einige Bebauungsplanänderungen. Die Bebauungsplanänderung in Sinsheim-Ost zur sinnvollen innerörtlichen Nachverdichtung wurde einstimmig beschlossen, der Ablehnung einer weiteren Bebauungsplanänderung in Sinsheim-Ost zur Gebäudeaufstockung beim Einkaufszentrum in der Kurpfalzstrasse ebenso. Beim Bebauungsplan Michelsbild bewirken die Änderungen, dass auch andere Dachformen und Neigungen möglich sind. Dies fand auch die Zustimmung der Grünen, schliesslich kann dadurch die Solarkraft besser genutzt werden. Allerdings wurden genau solche Einschränkungen beim kürzlich verabschiedeten Bebauungsplan „Alter Sportplatz“ in Sinsheim-Rohrbach formuliert, was damals heftig kritisiert wurde. Auch OB Albrecht fand, dass man künftig mehr Gestaltungsspielraum gewähren muss – auch in Bezug auf die Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie.

Beim der Bebauungsplanänderungen der „Oberen Gärten“ in Sinsheim-Steinsfurt handelte es sich um eine kleinere Anpassung an einer Kreuzung/Straße, beim Bebauungsplan „Damm“ in Sinsheim-Waldangelloch um eine Anpassung an den inzwischen realisierten Bestand. Auch in Sinsheim-Reihen wurde der Bebauungsplan „Oberer Renngrund“ an die vorhandene Nutzung und Bebauung angepasst, sowie für ein Unternehmen optimiert. Aufgrund unserer Nachfrage in der Vorberatung wurde die Änderung in Reihen vom eingeschränkten Gewerbegebiet in ein Gewerbegebiet mittels Tischvorlage weiter eingeschränkt, so dass künftig trotzdem keine Anlagen für sportliche, kirchliche, soziale und kulturelle Zwecke möglich sind. Wir hakten trotzdem nochmal nach, ob dieser Passus in einem Gewerbegebiet juristisch einwandfrei sei und ein Bauherr wegen der Ausweisung als Gewerbegebiet keinen Rechtsanspruch auf die Genehmigung solcher Anlagen habe. Die Rechtmäßigkeit der Einschränkung wurde bestätigt.

Allgemeine Kritik am Umgang mit Bebauungsplänen übte Stadtrat Seitz vor Eintritt in den nächsten Tagesordnungspunkt. Es könne nicht sein, dass man Bebauungspläne erarbeite und im Nachhinein ständig ändere. Durch solch eine Arbeits- und Vorgehensweise mache sich Stadt und Gemeinderat unglaubwürdig und man schaffe Präzedenzfälle. Künftig müsse man intensiver Beraten, sich vielleicht auch mehr Zeit lassen und vor allem konsequenter Handeln – gerade bei Gebäuden, die nicht das Baufenster oder die Bauhöhe einhalten oder nicht der Nutzungsart entsprechen.

Eine kritische Diskussion entfachten die Nachträge zum Ausbau der Wilhelmstraße. Das Abstimmungsergebnis von 16 Zustimmungen und 18 Enthaltungen zeigt deutlich den Ärger und die Unzufriedenheit über das Vorgehen des beauftragten Unternehmens.

Die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf  SEPA (Single-Euro-Payment-Area) ist auch für die Stadt Sinsheim mit Aufwand und Kosten verbunden. Die Gesamtkosten für die Umstellung werden über 27.000,- € betragen, dazu wahrscheinlich ein dauerhafter Mehraufwand für die Verwaltung.

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