Keine Geburt ohne Hebamme

Die Sozialpolitikerin und Frauenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, zum Hebammentag am 5. Mai 2014

Die Hilfe bei der Geburt war ursprüngliche ein solidarischer Akt unter Frauen, der sich gegenseitig geleistet wurde. Die Geschichte der Geburtshilfe reicht weit in die frühe Menschheitsgeschichte zurück. Für den größten Wandel dieser Jahrtausende alten Tradition sorgte Mitte des 20igsten Jahrhunderts die Verlagerung des Geburtsgeschehens in die Klinik und die Etablierung einer technikunterstützten Geburtsmedizin. Innerhalb weniger Jahrzehnte veränderte sich damit die Hebammentätigkeit gravierend.

Die Geburt wird seither nicht mehr als natürlicher Vorgang im Leben einer Frau gesehen. Es wurde ein engmaschiges Risikokonzept entwickelt, dass Schwangerschaft und Geburt auf ein organmedizinisches riskantes Ereignis zu reduzieren scheint, das korrigierend und intervenierend durch die Medizin begleitet werden muss.

Trotzdem gilt in Deutschland immer noch: Keine Geburt ohne Hebamme, aber sehr wohl ohne Arzt. Eine Hebamme ist berechtigt in Kliniken, Geburtshäusern oder bei Hausgeburten in Abwesenheit eines Arztes zu entbinden, einem Arzt ist die Entbindung ohne Hebamme dagegen nicht gestattet, wie die Frauenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Charlotte Schneidewind-Hartnagel feststellt. Sie sagt: „Schwangere und gebärende Frauen sind extrem verletzlich. Sie brauchen Ermutigung und die Bestätigung ihrer Fähigkeit ohne Intervention gebären zu können. Ein Kaiserschnitt kann Leben retten, rechtfertigt aber nicht stetig steigende Kaiserschnittraten ohne physiologische Notwendigkeit.“

Für die gut ausgebildeten, höchst erfahrenen Hebammen bleiben oft nur Tätigkeiten in der Vor- und Nachsorge zur Geburt, immer öfter wird auf ihr Wissen um die natürliche Geburt verzichtet. Frei arbeitende Hebammen, die Hausgeburten oder die Geburt im hebammengeführten Kreissaal und in Geburtshäusern anbieten, können wegen der exorbitant gestiegenen Versicherungskosten kaum noch existenzsichernd arbeiten. Dies führt häufig zu Berufswechseln und zu Teilzeitarbeit, die dann allerdings ein festes Partnereinkommen voraussetzt. Mit dem Ausstieg mehrerer Versicherer wird es zunehmend schwerer diese Tätigkeit überhaupt noch versichern zu lassen oder gar einen Versicherer zu finden. Dies bedeutet das Aus für die freie Tätigkeit und kommt einem Berufsverbot gleich. Für die werdenden Mütter bedeutet dies eine deutliche Einschränkung in der Wahlmöglichkeit der Geburtsortes.

Schneidewind-Hartnagel: „Es ist in unser aller Interesse Frauen und ihren Kindern in dieser entscheidenden Lebensphase die bestmögliche individuelle Betreuung vor, während und nach der Geburt zu gewährleisten. Sie brauchen umfassende Information und die freie Wahl. Ich habe mich deshalb als Sozial- und Frauenpolitikerin dafür eingesetzt, dass wir alle politischen Kräfte in Baden-Württemberg dazu bündeln um die Bundesregierung zu einer langfristigen und tragfähigen Lösung der Haftungsproblematik aufzurufen. Erste Gespräche haben bereits gezeigt, dass es dazu einen interfraktionellen Konsens gibt.“

Weitere Informationen zur Bundesratsinitiative, zur Kampagne zur natürlichen Geburt und zum Antrag der Abgeordenten zur Hebammenversorgung in Baden-Württemberg vom 26.01.2012:

http://www.charlotte-schneidewind.de/bundesratsinitiative-hebammenberuf-starken/

http://www.charlotte-schneidewind.de/weniger-kaiserschnitte-kampagne-zur-naturlichen-geburt/

http://www.charlotte-schneidewind.de/themen/anfragen-und-initiativen/ 

Bild: Das Bild zeigt MdL Charlotte Schneidewind-Hartnagel bei der Kundgebung der Hebammen im Rhein-Neckar-Kreis im Mai 2012.

 

 

Quelle: PM vom 30.04.2014

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