Europäisches Parlament nimmt Resolution an: Ächtung außergerichtlicher Tötungen durch Drohnen

Grüne Initiative zu bewaffneten Drohnen

„Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin“ – diese pazifistischen Utopie des Dichters Carl Sandberg aus dem Jahre 1936 wurde von der Realität überholt. Kriege finden immer häufiger aus der Ferne statt, das Töten übernehmen Drohnen.

Im Dezember bestätigten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten nun ihre Absicht, zügig ein eigenes Drohnenprogramm auf die Beine zu stellen. Die Einsätze von Kampfdrohnen durch die US-Armee in Ländern wie Pakistan und Somalia haben Berichten zufolge tausende zivile Opfer gefordert. Die EU darf sich unter keinen Umständen auf einen vergleichbaren Pfad begeben.

Deswegen hat das Europäische Parlament heute auf Initiative der Grünen eine Resolution über den Einsatz bewaffneter Drohnen verabschiedet. Die Resolution äußert ernste Bedenken über die Entwicklung und Nutzung bewaffneter Kampfdrohnen und formuliert deutliche menschenrechtliche Anforderungen an das angekündigte europäische Drohnenprogramm. Konkret betont das Parlament drei entscheidende Rechtsgrundlagen:

  • Gezielte Tötungen außerhalb von Kriegsgebieten sind illegal.
  • Auch im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen sind Menschen- und Völkerrecht, insbesondere der Schutz von Zivilisten strikt einzuhalten.
  • Beim geringsten Anzeichen ungesetzlicher Handlungen muss eine Untersuchung angeordnet, die Täter verfolgt und die Opfer entschädigt werden.

Barbara Lochbihler, Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im Europäischen Parlament und Initiatorin der Resolution, bekräftigt diese Forderungen und mahnt: „Keine Nutzung von Drohnen durch EU-Mitgliedstaaten für außergerichtliche und extra-territoriale Tötungen!“ Auch fordert sie eine eindeutige und endgültige Absage an die Forschung, Entwicklung und Beschaffung voll-automatischer Systeme, die ohne menschliche Entscheidungsgewalt töten können.

Die Resolution aber geht noch weiter. Die Abgeordneten fordern, dass keine Unterstützung (beispielsweise durch geheimdienstlichen Informationsaustausch) mehr an Staaten gehen soll, welche die Nutzung von Drohnen für außergerichtliche und extra-territoriale Tötungen fördern könnte. Schließlich sollen Exporte bewaffneter Drohnen umgehend und umfassend in alle relevanten europäischen und internationalen Exportkontrollregime aufgenommen werden.

Bereits heute fließen Millionen von Euro aus EU-Mitteln in die Forschung und Entwicklung von Drohnen, mit steigender Tendenz. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die EU-Außenbeauftragte Ashton mit den Mitgliedstaaten eine Gemeinsame Position erarbeitet, die den rechtlichen Rahmen beim Einsatz bewaffneter Drohnen glasklar festlegt. Die heute verabschiedete Resolution ist in dem Zusammenhang ein erster wichtiger Schritt.

 

Quelle:  http://www.gruene-europa.de/europaeisches-parlament-nimmt-resolution-an-aechtung-aussergerichtlicher-toetungen-durch-drohnen-11913.html

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