Was ist geplant?
Die Stadt Sinsheim möchte für ein Gebiet südlich der Autobahn A6 ein sogenanntes Vorkaufsrecht beschließen.
Das heißt: Wenn dort ein Grundstück verkauft wird, kann die Stadt es zuerst kaufen – vor jeder anderen Person oder Firma.
Warum will die Stadt das?
Weil sie sich damit die Möglichkeit offenhalten will, dort in Zukunft ein Gewerbegebiet zu entwickeln.
So will man langfristig neue Betriebe anlocken und mehr Gewerbesteuern einnehmen.
Gehört die Fläche schon der Stadt?
Nein – aber durch das Vorkaufsrecht kann sie nach und nach Flächen erwerben, wenn diese verkauft werden.
Ist schon sicher, dass dort bald gebaut wird?
Nein. Mit dem Beschluss wird noch keine Bebauung beschlossen.
Die Fläche ist nur zur Hälfte im Regionalplan als Vorranggebiet für Gewerbe vorgesehen.
Die andere Hälfte ist „restriktionsfrei“, aber noch ohne konkrete Nutzung.
Ob dort tatsächlich gebaut wird, muss in späteren Verfahren – zum Beispiel in einem Bebauungsplan – erst noch entschieden werden. Auch Umweltfragen spielen dann eine Rolle.
Was sagen wir Grüne dazu?
Wir finden es sinnvoll, dass die Stadt dieses Vorkaufsrecht bekommt.
So bleibt die Stadt handlungsfähig und kann später mitbestimmen, wie sich das Gebiet entwickelt.
Aber:
Wir fordern, dass bei allen weiteren Planungen Klima, Natur und die typische Landschaft des Kraichgaus berücksichtigt werden.
Und wir setzen uns dafür ein, dass Sinsheim stärker mit Nachbargemeinden zusammenarbeitet – um Flächenverbrauch zu begrenzen und zukunftsfähige Lösungen gemeinsam zu entwickeln.
Historie zur Fortschreibung des Regionalplans für Sinsheim Süd 2:
Als 2021 die Erweiterung des Vorranggebietes für Gewerbe hier in Sinsheim erfolgen sollte, hatten wir „Grüne“ beantragt, dass die Verwaltungsspitze bei der Offenlage folgende Stellungnahme abgibt:
„Das Gebiet RNK-VRG10-G ist aus Sicht der Stadt Sinsheim nicht für die Bebauung mit Gewerbebetrieben geeignet. Die Topographie mit mehreren hohen Hügeln würde große Erdbewegungen im Vorfeld oder bei der Bebauung erfordern, das ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem ist das Gebiet ein wichtiges, rege genutztes Naherholungsgebiet der Sinsheimer Bevölkerung, das die Stadt mit Trimmpfad, Wald und Grillplätzen verbindet. Durch die Hügel bildet es eine wichtige kühlende Frischluftschneise für die Stadt. Es gibt dort sehr fruchtbare, landwirtschaftlich genutzte Böden, Streuobstwiesen, Hohlwege und mehrere Biotope. Die Änderung wird deshalb abgelehnt“.
Durch einen Kompromiss mit den anderen Fraktionen hatten wir dadurch zumindest erreicht, dass die Verwaltungsspitze eine Stellungnahme für eine Halbierung des Gebietes einreicht. Allerdings wurde diese Stellungnahme bei der Fortschreibung des Regionalplans durch den Verband Region Rhein-Neckar nicht als Einwand akzeptiert und somit in keiner Weise berücksichtigt.
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